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Eine Verschiebung der Machtverhältnisse im Institutionsgefüge der Europäischen Gemeinschaft durch die Gründung des Europäischen Rates auf Initiative der Regierungschefs der Nationalstaaten im Jahr 1974?

 

Fragestellung: Inwiefern lässt sich die Gründung des Europäischen Rates als Krisenmanagement betrachten, um die damalige schwierige Phase innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu überwinden und die europäische Integration im Jahr 1974 nachhaltig fortzusetzen?

Die Europäische Gemeinschaft befand sich seit dem Jahr 1973 in einer Krise, ausgelöst durch die erste Ölkrise. Im Januar 1974 übernahm die Bundesrepublik die Ratspräsidentschaft der Europäischen Gemeinschaft, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich fanden damals Regierungswechsel statt. Der neu gewählte Bundeskanzler Schmidt betonte in seiner Regierungserklärung, dass das Ziel einer politischen europäischen Gemeinschaft dringender als je zuvor sei. Kurze Zeit darauf wurde auf Initiative Helmut Schmidts und Valéry Giscard d’Estaings ein Gremium der Staats- und Regierungschefs ins Leben gerufen. Zu fragen ist in diesem Kontext, ob durch diesen Schritt lediglich die Handlungsmöglichkeiten der Nationalstaaten innerhalb Europa gestärkt und erweitert werden sollten oder ob die Gründung des Europäischen Rates als Motor der europäischen Integration und als Stärkung der Rolle der Europäischen Kommission und des Parlaments innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verstanden werden kann. Diese Fragestellungen sollen im Fokus des Essays liegen.

 

Die Begriffe „Intergouvernementalismus“, „Föderalismus“ und „Suprantionalität“ werden dabei im Fokus der Betrachtungen stehen.

 

Die Gründung des Europäischen Rates – Krisenmanager und Impulsgeber der europäischen Integration oder Marionette der Nationalstaaten der im Institutionengefüge der Europäischen Gemeinschaft?

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